Geringfügigkeitsgrenze im März 2024 in Österreich – Höhe

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Als Geringfügigkeitsgrenze gilt in Österreich der Betrag, der maximal als Einkommen für eine geringfügige Beschäftigung bezahlt werden darf. Hierbei erfolgt eine jährliche Anpassung/Aufwertung der Geringfügigkeitsgrenze.

  • Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze im März 2024 liegt aktuell in Österreich bei 475,86  € brutto monatlich.
  • Info: Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 1. Jänner 2017 aufgehoben. Für die Bewertung, ob es sich bei der jeweiligen Beschäftigung um eine geringfügige Anstellung handelt, ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

Wichtig: Bei einem geringfügigen Gehalt gilt, dass Brutto = Netto Gehalt, da hierbei keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vom jeweiligen Dienstnehmer zu bezahlen sind.

Überblick zu den letzten Jahren – 2009 bis 2020

Im JahrPro ArbeitstagPro Monat
2020460,66 Euro
2019446,81 Euro
2018438,05 Euro
2017425,70 Euro
201631,92 Euro415,72 Euro
201531,17 Euro405,98 Euro
201430,35 Euro395,31 Euro
201329,70 Euro386,80 Euro
201228,89 Euro376,26 Euro
201128,72 Euro374,02 Euro
201028,13 Euro366,33 Euro
200927,47 Euro357,74 Euro

Arbeitsrecht für geringfügig beschäftige ArbeitnehmerInnen

  • Hierbei gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere ArbeitnehmerInnen in Österreich. Es besteht anteilig Anspruch auf Urlaub sowie Pflegefreistellung sowie Abfertigung.
  • Tipp: Sonderzahlungen werden bei der Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze NICHT berücksichtigt. Je nach Kollektivvertrag (KV) gibt es ein Anrecht auf Sonderzahlungen, wie das bekannte 13. oder 14. Gehalt bzw. Urlaubsgeld/Weihnachtsremuneration.

Überblick – Wie sind geringfügige ArbeitnehmerInnen versichert?

  • Unfallversicherung: Eine Anmeldung muss hierbei durch den Arbeitgeber erfolgen – diese erfolgt beim zuständigen Krankenversicherungsträger.
  • Krankenversicherung und Pensionsversicherung: Hierbei wird aktuell empfohlen, eine Selbstversicherung durchzuführen. Diese wird beim jeweiligen Krankenversicherungsträger gestellt, die Kosten dafür betragen aktuell (2020) 65,03 € (begünstigter Beitrag) – pro Monat.

Wichtig: Es besteht Beitragspflicht, wen neben einem geringfügigen Einkommen ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis vorhanden ist.

Kündigungsfrist für geringfügig Beschäftigte

Auch für geringfügig Beschäftigte mit un­be­frist­et­en Verträgen gelten ab 1. Jänner 2018 nicht mehr 2, sondern 6 Wochen Künd­ig­ungs­frist für den Arbeitgeber. Hält er sich nicht an die neuen Fristen, steht Ihnen eine Kündigungs­entschädigung zu – das ist alles, was Sie während der Kündigungsfrist verdient hätten.

Quelle: Arbeiterkammer

An wen kann ich mich mit Fragen wenden?

Die Arbeiterkammer, ein Betriebsrat oder der jeweilige Krankenversicherungsträger kann ihnen bei offenen Fragen weiterhelfen.

Weitere Informationen und Hintergründe

Autor: David Reisner

Die Webseite 123 People wird von mir, David Reisner, betrieben. Mein Interesse für persönliche Finanzen besteht bereits seit vielen Jahren und mit meinem Finanz Blog war ich einer der ersten Blogger in Österreich, die darüber berichtet haben. Neben meinem Interesse an Finanzen und Tipps zum Sparen, zur Geldanlage und zur Finanzierung bin ich privat an den Themen Tanzen, Sport und Grillen interessiert.