Seit 1. April 2025, motorbezogene Versicherungssteuer, nicht mehr generell steuerbefreit, Berechnung nach Leistung und Eigengewicht und NoVA weiterhin befreit – das sind die wichtigsten Punkte für E-Autos in Österreich.
Wer wissen will, wie hoch die Kfz-Steuer für ein Elektroauto ist, muss heute unterscheiden: Umgangssprachlich ist meist die laufende Kfz-Steuer gemeint, bei privaten Pkw bis 3,5 Tonnen ist das in Österreich in der Regel die motorbezogene Versicherungssteuer. Genau diese fällt seit dem 1. April 2025 auch für reine Elektroautos an.
Die Höhe ist nicht für jedes E-Auto gleich. Sie hängt bei reinen Elektro-Pkw vor allem von zwei Werten ab: von der Nenndauerleistung des Elektromotors und vom Eigengewicht. Dadurch zahlen leichtere und leistungsschwächere Elektroautos weniger, schwere und starke Modelle mehr. Eine pauschale Antwort wie „E-Autos kosten in Österreich keine Steuer“ ist daher nicht mehr aktuell.
Das Wichtigste zur Kfz-Steuer für E-Autos
| Punkt | Stand in Österreich | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|---|
| Gilt für E-Autos eine laufende Steuer? | Ja, seit 1. April 2025 | Reine E-Autos sind nicht mehr generell befreit |
| Welche Steuer ist gemeint? | Motorbezogene Versicherungssteuer | Sie wird über die Kfz-Haftpflicht eingehoben |
| Wovon hängt die Höhe ab? | Leistung und Eigengewicht | Je stärker und schwerer das Auto, desto höher die Steuer |
| Gibt es weiterhin Ausnahmen? | Ja, etwa für Menschen mit Behinderung unter Voraussetzungen | Befreiung muss beantragt werden |
| Ist NoVA für reine E-Autos fällig? | Nein | Fahrzeuge mit 0 g/km CO₂ sind weiterhin von der NoVA befreit |
Was heute bei E-Autos in Österreich wirklich gilt
Lange galt bei vielen Käuferinnen und Käufern die Faustregel, dass Elektroautos in Österreich bei der laufenden Kfz-Steuer begünstigt oder ganz befreit sind. Das war früher in dieser Form richtig, gilt aber seit dem Budgetsanierungspaket nicht mehr allgemein. Seit dem 1. April 2025 werden auch reine Elektrofahrzeuge in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezogen.
Wichtig ist dabei: Für normale private Pkw bis 3,5 Tonnen geht es in der Praxis meist nicht um eine separat überwiesene „Autosteuer“, sondern um einen Steuerbestandteil innerhalb der Haftpflichtversicherung. Genau deshalb taucht diese Belastung oft direkt in der Versicherungsprämie auf.
Seit wann zahlen E-Autos in Österreich Kfz-Steuer?
Seit dem 1. April 2025 sind Elektroautos nicht mehr generell von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Diese Änderung wurde im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes umgesetzt. Für viele E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer war das eine spürbare Änderung, weil zuvor häufig von einer laufenden Steuerfreiheit ausgegangen wurde.
Welche Steuer ist bei E-Autos wirklich gemeint?
Wenn in Österreich von der „Kfz-Steuer“ gesprochen wird, ist bei privaten Autos meist die motorbezogene Versicherungssteuer gemeint. Sie wird bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eingehoben. Für schwerere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt dagegen grundsätzlich die Kraftfahrzeugsteuer.
Für die meisten privaten Elektro-Pkw ist daher entscheidend, was die Haftpflichtversicherung samt motorbezogener Versicherungssteuer kostet – nicht eine separat laufende Steuerrechnung wie in manchen anderen Ländern.
Wie wird die Steuer für E-Autos berechnet?
Für reine Elektro-Pkw der Klasse M1 bis 3,5 Tonnen arbeitet Österreich mit einem Stufentarif aus zwei Bausteinen:
- Leistungskomponente: Grundlage ist die Nenndauerleistung des Elektromotors in Kilowatt, vermindert um 45 kW, mindestens aber 10 kW.
- Gewichtskomponente: Grundlage ist das Eigengewicht in Kilogramm, vermindert um 900 kg, mindestens aber 200 kg.
Danach gelten gestaffelte Sätze:
- bei der Leistung: für die ersten 35 kW 0,25 Euro, für die nächsten 25 kW 0,35 Euro und darüber 0,45 Euro je kW pro Monat
- beim Gewicht: für die ersten 500 kg 0,015 Euro, für die nächsten 700 kg 0,030 Euro und darüber 0,045 Euro je kg pro Monat
Am Ende ergibt sich daraus die monatliche Steuer, die üblicherweise in die Versicherungsprämie einfließt. Genau deshalb fällt die Steuer bei kompakten E-Autos merklich niedriger aus als bei schweren, leistungsstarken Modellen.
Offizielle Rechenbeispiele für E-Autos
Das Bundesministerium für Finanzen nennt auf seiner Seite offizielle Beispiele. Diese sind besonders hilfreich, weil sie zeigen, in welcher Größenordnung sich die laufende Steuer bewegt:
- 60 kW und 1.450 kg: 12,75 Euro pro Monat = 153,00 Euro pro Jahr
- 70 kW und 1.750 kg: 24,25 Euro pro Monat = 291,00 Euro pro Jahr
- 80 kW und 2.000 kg: 34,25 Euro pro Monat = 411,00 Euro pro Jahr
- 100 kW und 2.000 kg: 41,25 Euro pro Monat = 495,00 Euro pro Jahr
- 150 kW und 2.200 kg: 70,75 Euro pro Monat = 849,00 Euro pro Jahr
Diese Beispiele zeigen sehr deutlich: Das Gewicht spielt bei E-Autos spürbar mit hinein. Zwei Fahrzeuge mit ähnlicher Leistung können unterschiedlich belastet werden, wenn eines deutlich schwerer ist.
Warum die Steuer bei E-Autos nicht pauschal beantwortet werden kann
Anders als früher lässt sich die Frage „Wie hoch ist die Kfz-Steuer für E-Autos in Österreich?“ nicht mehr mit „null Euro“ beantworten. Ebenso gibt es keinen einheitlichen Fixbetrag für alle Modelle. Entscheidend sind immer die Fahrzeugdaten in den Unterlagen.
Das ist besonders wichtig beim Vergleich von Kleinwagen, Kompaktwagen, SUVs und leistungsstarken Premium-Elektroautos. Gerade schwere E-SUVs oder sehr starke Modelle können deutlich höher belastet sein als kleine Stadtautos.
Welche Vorteile E-Autos steuerlich trotzdem noch haben
- Keine NoVA für reine E-Autos: Fahrzeuge mit 0 g/km CO₂ bleiben weiterhin von der Normverbrauchsabgabe befreit.
- Teilweise weiterhin günstiger als starke Verbrenner: Das hängt vom konkreten Modell ab, aber die Belastung soll laut Gesetzgeber im Schnitt unter jener vergleichbarer Verbrenner liegen.
- Befreiungsmöglichkeiten in Sonderfällen: Bestimmte Personen mit Behinderung können unter Voraussetzungen weiterhin eine Befreiung beantragen.
Gibt es Ausnahmen oder Befreiungen?
Ja. Für Menschen mit Behinderung kann weiterhin eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer vorgesehen sein. Dafür müssen aber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, etwa eine entsprechende Zulassung und ein passender Behindertenpass. Wichtig ist außerdem: Die Befreiung muss bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.
Für Betroffene ist das besonders relevant, weil die allgemeine Befreiung für Elektroautos weggefallen ist und Sonderregelungen jetzt aktiv geltend gemacht werden müssen.
Was bedeutet das für Käuferinnen und Käufer eines E-Autos?
Wer in Österreich ein Elektroauto kauft oder least, sollte die laufenden Kosten heute realistischer kalkulieren als noch vor einigen Jahren. Neben Strom, Versicherung, eventuellen Finanzierungskosten und Wertverlust gehört nun auch die motorbezogene Versicherungssteuer in die Gesamtrechnung.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass E-Autos unattraktiv werden. Vielmehr ist die Kostenrechnung heute differenzierter: Bei manchen Modellen bleibt die laufende Belastung überschaubar, bei schweren und starken Fahrzeugen steigt sie spürbar an.
Tipps zur Einschätzung der Steuerhöhe
- Prüfe in den Fahrzeugunterlagen die Nenndauerleistung, nicht nur die Marketing-PS-Zahl.
- Achte auf das Eigengewicht, weil dieses bei Elektroautos stärker ins Gewicht fällt als viele erwarten.
- Lass dir vor Vertragsabschluss eine konkrete Versicherungsberechnung geben.
- Vergleiche nicht nur Anschaffungspreis und Stromkosten, sondern die gesamten laufenden Fixkosten.
- Bei Sonderfällen wie Behindertenbefreiung oder speziellen Fahrzeugklassen sollte der Einzelfall genau geprüft werden.
Expert:innen- und Fachstimmen
- BMF: Seit dem 1. April 2025 sind Elektrofahrzeuge nicht mehr generell von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
- BMF: Bei reinen Elektro-Pkw bis 3,5 Tonnen wird die Steuer nach Nenndauerleistung und Eigengewicht berechnet.
- oesterreich.gv.at: Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird die motorbezogene Versicherungssteuer im Rahmen der Haftpflichtversicherung eingehoben.
- BMF: Reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge mit 0 g/km CO₂ sind weiterhin von der NoVA befreit.
Fazit: Wie hoch ist die Kfz-Steuer für E-Autos in Österreich?
Die pauschale Antwort lautet heute nicht mehr „keine“. Seit dem 1. April 2025 zahlen auch reine E-Autos in Österreich grundsätzlich motorbezogene Versicherungssteuer. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom konkreten Fahrzeug ab – vor allem von der Nenndauerleistung und vom Eigengewicht.
Bei kleineren und leichteren E-Autos kann die Belastung vergleichsweise moderat sein. Bei schweren und starken Modellen steigt sie deutlich an. Wer ein E-Auto in Österreich kaufen will, sollte die Steuer daher immer individuell mitrechnen und sich nicht auf veraltete Aussagen zur generellen Steuerfreiheit verlassen.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für E-Autos in Österreich seit 2025?
Seit dem 1. April 2025 fällt für reine E-Autos grundsätzlich motorbezogene Versicherungssteuer an. Die Höhe hängt von Leistung und Eigengewicht des Fahrzeugs ab.
Müssen E-Autos in Österreich überhaupt noch Steuer zahlen?
Ja. Reine Elektroautos sind nicht mehr generell von der laufenden motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Ist die Kfz-Steuer für E-Autos in Österreich immer gleich hoch?
Nein. Die Steuer ist modellabhängig und wird nach Nenndauerleistung und Eigengewicht berechnet.
Wie viel kostet die Steuer für ein kleines Elektroauto?
Laut offiziellem BMF-Beispiel kostet ein E-Pkw mit 60 kW und 1.450 kg 153 Euro pro Jahr.
Wie viel kostet die Steuer für ein stärkeres E-Auto?
Laut offiziellem BMF-Beispiel kostet ein E-Pkw mit 150 kW und 2.200 kg 849 Euro pro Jahr.
Wo wird die Steuer bei E-Autos eingehoben?
Bei privaten Pkw bis 3,5 Tonnen wird sie im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben.
Sind E-Autos in Österreich weiterhin von der NoVA befreit?
Ja. Reine Elektroautos mit 0 g/km CO₂ sind weiterhin von der Normverbrauchsabgabe befreit.
Gibt es eine Befreiung für Menschen mit Behinderung?
Ja, unter gesetzlichen Voraussetzungen kann weiterhin eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer beantragt werden.
Warum ist das Eigengewicht bei E-Autos wichtig?
Weil die Steuer bei reinen Elektro-Pkw nicht nur an die Leistung, sondern auch an das Eigengewicht anknüpft.
Kann man die Steuer für ein konkretes E-Auto vorab berechnen?
Ja. Mit den Fahrzeugdaten aus den Unterlagen oder einer Versicherungsberechnung lässt sich die Höhe vor dem Kauf gut abschätzen.
- Bundesministerium für Finanzen – Steuersatz motorbezogene Versicherungssteuer: Offizielle Berechnungsgrundlage für Elektro-Pkw inklusive Stufentarif und Rechenbeispiele. Quelle
- BMF – Informationen zur Befreiung und Gratis-Vignette: Offizielle Klarstellung, dass Elektrofahrzeuge seit 1. April 2025 nicht mehr allgemein befreit sind, plus Hinweise zu Ausnahmen für Menschen mit Behinderung. Quelle
- oesterreich.gv.at – Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer: Staatliche Info dazu, dass für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen die motorbezogene Versicherungssteuer über die Haftpflichtversicherung eingehoben wird. Quelle
- BMF – NoVA Befreiungen: Offizielle Bestätigung, dass Fahrzeuge mit 0 g/km CO₂, insbesondere Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge, weiterhin von der NoVA befreit sind. Quelle
- BMF – Pressemitteilung zum Konsolidierungspaket: Liefert den politischen Hintergrund zur Einbeziehung von E-Kfz in die motorbezogene Versicherungssteuer ab 1. April 2025. Quelle