Elektroautos werden in Österreich nicht nur aufgrund ihrer Umweltfreundlichkeit immer beliebter – sie bieten mit der THG-Prämie auch einen erheblichen finanziellen Anreiz. Seit dem Jahr 2023 können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen jährlich mehrere Hundert Euro als Bonus erhalten, wenn sie ein reines Elektrofahrzeug führen. Grundlage dafür ist die sogenannte Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, die es Fahrzeughaltern ermöglicht, ihren Beitrag zum Klimaschutz finanziell geltend zu machen.
THG-Quote und THG-Prämie – was steckt dahinter?
Die THG-Quote ist ein Instrument der österreichischen Klimapolitik. Ihr Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu steigern und dadurch die Emission von Treibhausgasen deutlich zu senken. Die österreichische Bundesregierung hat in diesem Rahmen gesetzlich festgelegt, um welchen Prozentsatz die Emissionen von CO₂ und anderen klimaschädlichen Gasen im Vergleich zu einem Referenzwert reduziert werden müssen. Für das Jahr 2025 liegt die verpflichtende Minderung bei 7,5 Prozent, bis 2030 soll dieser Wert sogar auf 13 Prozent steigen.
Mit einer Änderung der Kraftstoffverordnung (KVO) zu Beginn des Jahres 2023 hat die Regierung die Möglichkeit geschaffen, dass nicht mehr nur Mineralölkonzerne oder Energieversorger verpflichtet sind, ihre Emissionen zu senken oder entsprechende Quoten nachzukaufen. Auch Halter von Elektrofahrzeugen können nun direkt von diesem System profitieren. Wer ein E-Auto besitzt, kann seine rechnerische CO₂-Ersparnis an spezialisierte Anbieter verkaufen und erhält dafür die sogenannte THG-Prämie. Anders als die einmalige Kaufprämie für Elektrofahrzeuge wird der THG-Bonus jedes Jahr neu gewährt, solange das Fahrzeug zugelassen bleibt.
Anleitung: So sichern Sie sich die THG-Prämie
Wer die THG-Prämie in Anspruch nehmen möchte, kann dies in wenigen Schritten erledigen. Der Prozess ist weitgehend digitalisiert und für Fahrzeughalter relativ einfach. Grundsätzlich funktioniert es so:
1. Zunächst registriert man sich bei einem der zahlreichen Anbieter, die sich auf die Abwicklung der THG-Quote spezialisiert haben – etwa carbonify Österreich.
2. Bei der Anmeldung muss ein Foto oder Scan des Zulassungsscheins hochgeladen werden. Damit wird der Nachweis erbracht, dass das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist.
3. Der ausgewählte Anbieter kümmert sich anschließend um die gesamte Abwicklung bei den zuständigen Behörden und sorgt dafür, dass die Prämie ausbezahlt wird.
Anbieter unterscheiden sich vor allem darin, wie schnell und in welcher Höhe die Auszahlung erfolgt. Wer sich für eine reguläre Übermittlung entscheidet, erhält sein Geld meistens bis spätestens August des Folgejahres. Einige Dienstleister bieten jedoch auch eine Expressoption innerhalb weniger Tage an.
► Ein besonders wichtiger Punkt: Viele Unternehmen werben mit variablen oder Maximalprämien, die jedoch nicht immer garantiert sind. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich für eine feste Auszahlung entscheiden. So lässt sich besser kalkulieren, mit welchem Betrag man tatsächlich rechnen kann.
► Die aktuell bekannten Prämienhöhen basieren auf einem pauschalen Stromverbrauch von 1.500 kWh pro Jahr für ein rein elektrisch betriebenes, zweispuriges Fahrzeug. Liegt der tatsächliche Verbrauch darunter oder darüber, wird die Prämie anteilig angepasst. Gleiches gilt, wenn es im laufenden Jahr zu einem Halterwechsel kommt. In solchen Fällen wird der Anspruch auf die Prämie zeitanteilig berechnet.
► Privatpersonen können die Pauschale von 1.500 kWh geltend machen, wenn sie ihr Fahrzeug überwiegend zu Hause oder an privaten Ladepunkten aufladen. Wird das Elektroauto dagegen hauptsächlich öffentlich geladen, steht die Prämie nicht dem Fahrzeughalter zu, sondern dem Betreiber der Ladestation. Diese Regelung ist in der aktuellen Kraftstoffverordnung festgelegt. Ob diese Unterscheidung auch künftig bestehen bleibt, ist derzeit noch offen und wird immer wieder kritisch diskutiert.
Checkliste: Komme ich für die THG-Prämie infrage?
Nicht jeder Fahrzeughalter kann die THG-Prämie automatisch beanspruchen. Wer prüfen möchte, ob er die Voraussetzungen erfüllt, sollte einige Punkte beachten. Grundsätzlich steht die Prämie allen offen, die in Österreich ein Elektrofahrzeug zugelassen haben – unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson, ein Unternehmen oder einen Leasingnehmer handelt. Entscheidend ist, dass das Auto im Zulassungsbescheid Teil I der Fahrzeugzulassungsverordnung eingetragen ist.
Hier eine Checkliste, die dabei hilft, schnell herauszufinden, ob man selbst Anspruch auf die THG-Prämie hat:
Förderfähige Fahrzeugkategorien:
Elektrofahrzeuge der Klassen M1 und M2: Dazu zählen Pkw, die für die Beförderung von Personen gedacht sind. Gerade bei M1 handelt es sich meistens um klassische Privat-Pkw.
E-Busse der Klasse M3: Auch größere Fahrzeuge, wie Elektrobusse, sind förderfähig. Das betrifft vor allem Personenbeförderungsunternehmen bzw. Verkehrsbetriebe.
Leichte elektrische Nutzfahrzeuge (N1): Diese Kategorie umfasst kleinere Transporter und Lieferwagen, die gewerblich genutzt werden.
Schwere Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3: Unternehmen, die schwere Lastwagen mit Elektroantrieb einsetzen, können die Prämie ebenfalls beantragen.
Vierrädrige zweispurige Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e: Hierunter fallen leichte vierrädrige Fahrzeuge, etwa kleine elektrische Kabinenroller, die zunehmend für die städtische Mobilität genutzt werden.
Nicht oder bedingt förderfähige Fahrzeuge:
Plug-in-Hybride
Zwar wäre eine Förderung theoretisch möglich, sie wird in der Praxis aber selten umgesetzt. Die meisten Anbieter akzeptieren keine Anträge von Besitzern von Plug-in-Hybriden. Selbst wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug jährlich über 10.000 kWh Strom benötigt, bleibt der Zugang zur Prämie oft versperrt.
E-Scooter und E-Motorräder
Diese Fahrzeuge fallen nicht in den Bereich der förderfähigen Kategorien.
Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge
Obwohl auch diese Antriebsarten als umweltfreundlich gelten, werden sie derzeit nicht über die THG-Quote gefördert.
E-Bikes
Fahrräder mit Elektromotor sind ebenfalls nicht förderfähig, da sie im Gesetz nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne der Zulassungsverordnung gelten.
Wie hoch ist die THG-Prämie im Jahr 2025?
Viele Fahrzeughalter fragen sich vor allem, wie viel Geld sie konkret von der THG-Prämie erwarten dürfen. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, denn die Höhe der Auszahlung hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst spielt der Anbieter eine große Rolle. Manche Unternehmen übermitteln die Prämie nur als Gutschrift, andere zahlen sie direkt in bar aus. Auch die Art der Auszahlung – ob sofort oder später – beeinflusst die Höhe des Bonus erheblich.
Faktoren, die die Höhe der THG-Prämie bestimmen:
Anbieterwahl
Jeder Anbieter kalkuliert die Höhe der Prämie unterschiedlich. Während einige Dienstleister eine feste Auszahlung versprechen, orientieren sich andere an Marktpreisen für CO₂-Zertifikate. Das führt zu teils deutlichen Unterschieden in den ausgezahlten Beträgen.
Art der Auszahlung
Manche Anbieter zahlen die Prämie sofort aus, allerdings oft zu einem niedrigeren Satz, da sie einen Risikoaufschlag einrechnen. Sofortprämien liegen häufig deutlich unter den Summen, die man bei einer regulären, späteren Auszahlung erhalten könnte.
Laufzeit des Vertrags
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Auszahlung der Prämie über mehrere Monate oder sogar Jahre strecken. Wer sich für diese Modelle entscheidet, erhält oftmals eine höhere Gesamtsumme, muss jedoch längere Zeit auf das vollständige Geld warten.
Marktentwicklung
Der Marktpreis für CO₂-Zertifikate schwankt, was sich unmittelbar auf die Höhe der THG-Prämie auswirkt. Ist die Nachfrage hoch, steigen die Preise und damit auch die Prämien. Sinkt der Marktpreis, fällt die Prämie entsprechend niedriger aus.
Jährliche Zulassung
Die Prämie bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Wer sein Elektroauto erst im Laufe des Jahres anmeldet oder verkauft, erhält die sie nur anteilig.
In der Praxis zeigt sich, dass die Prämien zwischen etwa 80 Euro bei Sofortauszahlungen und über 200 Euro bei langfristiger Übermittlung liegen können.
Bis wann kann die THG-Quote für 2025 beantragt werden?
Damit die THG-Prämie für das Jahr 2025 ausgezahlt werden kann, müssen alle notwendigen Unterlagen und Anträge rechtzeitig bis zu 31. Januar 2025 eingereicht werden. Sollte dieses Datum versäumt werden, besteht jedoch noch die Möglichkeit, die Unterlagen bis spätestens zum 31. Januar 2026 nachzureichen. Allerdings gilt dann die Nachmeldung bereits für das folgende Kalenderjahr.
Zudem stellt sich häufig die Frage, ob die Beantragung jedes Jahr erneut durchgeführt werden muss. Die Antwort lautet: Ja. Die THG-Prämie wird nicht automatisch verlängert, sondern muss jährlich neu beantragt werden. Zwar gibt es Anbieter, die mehrjährige Verträge vermitteln, wodurch die Antragstellung für das Folgejahr automatisch erfolgt. Wer jedoch flexibel bleiben möchte, sollte diese Option sorgfältig prüfen. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kann sich finanziell lohnen, wenn sich die Konditionen am Markt ändern.