Als Geringfügigkeitsgrenze gilt in Österreich der Betrag, der maximal als Einkommen für eine geringfügige Beschäftigung bezahlt werden darf. Hierbei erfolgt eine jährliche Anpassung/Aufwertung der Geringfügigkeitsgrenze.
- Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze im Dezember 2024 liegt aktuell in Österreich bei 475,86 € brutto monatlich.
- Info: Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wurde mit 1. Jänner 2017 aufgehoben. Für die Bewertung, ob es sich bei der jeweiligen Beschäftigung um eine geringfügige Anstellung handelt, ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.
Wichtig: Bei einem geringfügigen Gehalt gilt, dass Brutto = Netto Gehalt, da hierbei keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vom jeweiligen Dienstnehmer zu bezahlen sind.
Überblick zu den letzten Jahren – 2009 bis 2020
Im Jahr | Pro Arbeitstag | Pro Monat |
---|---|---|
2020 | – | 460,66 Euro |
2019 | − | 446,81 Euro |
2018 | − | 438,05 Euro |
2017 | − | 425,70 Euro |
2016 | 31,92 Euro | 415,72 Euro |
2015 | 31,17 Euro | 405,98 Euro |
2014 | 30,35 Euro | 395,31 Euro |
2013 | 29,70 Euro | 386,80 Euro |
2012 | 28,89 Euro | 376,26 Euro |
2011 | 28,72 Euro | 374,02 Euro |
2010 | 28,13 Euro | 366,33 Euro |
2009 | 27,47 Euro | 357,74 Euro |
Arbeitsrecht für geringfügig beschäftige ArbeitnehmerInnen
- Hierbei gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere ArbeitnehmerInnen in Österreich. Es besteht anteilig Anspruch auf Urlaub sowie Pflegefreistellung sowie Abfertigung.
- Tipp: Sonderzahlungen werden bei der Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze NICHT berücksichtigt. Je nach Kollektivvertrag (KV) gibt es ein Anrecht auf Sonderzahlungen, wie das bekannte 13. oder 14. Gehalt bzw. Urlaubsgeld/Weihnachtsremuneration.
Überblick – Wie sind geringfügige ArbeitnehmerInnen versichert?
- Unfallversicherung: Eine Anmeldung muss hierbei durch den Arbeitgeber erfolgen – diese erfolgt beim zuständigen Krankenversicherungsträger.
- Krankenversicherung und Pensionsversicherung: Hierbei wird aktuell empfohlen, eine Selbstversicherung durchzuführen. Diese wird beim jeweiligen Krankenversicherungsträger gestellt, die Kosten dafür betragen aktuell (2020) 65,03 € (begünstigter Beitrag) – pro Monat.
Wichtig: Es besteht Beitragspflicht, wen neben einem geringfügigen Einkommen ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis vorhanden ist.
Kündigungsfrist für geringfügig Beschäftigte
Auch für geringfügig Beschäftigte mit unbefristeten Verträgen gelten ab 1. Jänner 2018 nicht mehr 2, sondern 6 Wochen Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. Hält er sich nicht an die neuen Fristen, steht Ihnen eine Kündigungsentschädigung zu – das ist alles, was Sie während der Kündigungsfrist verdient hätten.
Quelle: Arbeiterkammer
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?
Die Arbeiterkammer, ein Betriebsrat oder der jeweilige Krankenversicherungsträger kann ihnen bei offenen Fragen weiterhelfen.
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