Als begeisterter Finanzdienstleister möchte ich Ihnen heute das Thema der Dividendenbesteuerung näherbringen. Eine Dividende ist in der Regel ein Teil des Gewinns, den ein Unternehmen an seine Aktionäre ausschüttet. Doch wann muss eine Dividende versteuert werden?
Überschrift 1: Wann fällt eine Dividendensteuer an?
Grundsätzlich muss eine Dividende versteuert werden, wenn sie über dem steuerfreien Sparerpauschbetrag von 801 Euro (für Ledige) bzw. 1.602 Euro (für Verheiratete) liegt. Zu versteuern sind dabei nicht nur die Gewinnausschüttungen von deutschen Unternehmen, sondern auch die von ausländischen Unternehmen. Hier appliziert jedoch in der Regel eine Steuer auf die Dividenden, so dass sie bereits vom auszahlenden Unternehmen abgeführt wurde. In Deutschland gilt derzeit ein einheitlicher Steuersatz für die Kapitalerträge von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer).
Überschrift 2: Wie wird die Dividendensteuer abgeführt?
Die Besteuerung der Dividendenausschüttungen wird in der Regel automatisch durch die depotführende Bank vorgenommen. Die Abführung erfolgt über die so genannte Kapitalertragsteuer, welche in Summe 25% beträgt. Besteht ein Freistellungsauftrag, muss dieser bei der Bank gestellt werden, und das Institute zieht die Steuer bis zum Freibetrag ab. Dank des Freistellungsauftrags kann ein Sparer einen Teil seiner Kapitalerträge steuerfrei behalten. Werden die Kapitalerträge vom Institute aus Versehen nicht versteuert, muss dies der Sparer im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung nachholen. Wird der Betrag von 801 Euro (Ledige) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) überschritten, wird ca. 25% Abgeltungssteuer fällig.
Überschrift 3: Gibt es Ausnahmen von der Dividendenbesteuerung?
Ja, es gibt Ausnahmen von der Dividendensteuer. Hierzu gehören zum Beispiel bestimmte deutsche Investmentfonds, die ausschließlich in Aktien und vergleichbare Wertpapiere investieren, welche bereits Unternehmensgewinne abgeführt haben. Hier dann dann nur noch Anteilserträge besteuert werden, die nicht aus Gewinnausschüttungen stammen. Auch Unternehmen, welche ihren Sitz in Ländern haben, mit denen Deutschland ein DBA Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Dividendensteuer befreit.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Dividendenbesteuerung ein komplexes Thema darstellt, welches man im Rahmen einer seriösen Geldanlage aber nicht vernachlässigen sollte. Wichtig ist es, sich über die individuellen Freibeträge und Besonderheiten der ausgewählten Unternehmen zu informieren. Im Anschluss fasst unser FAQ-Bereich nochmals die wichtigsten Punkte zusammen:
FAQs:
1. Muss ich alle Dividenden versteuern?
Grundsätzlich müssen alle Kapitalerträge, die den steuerfreien Sparerpauschbetrag übersteigen, versteuert werden. Die Besteuerung wird in der Regel automatisch durch das Depotinstitut vorgenommen.
2. Wie wird die Dividendensteuer abgeführt?
Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer wird in der Regel automatisch von der depotführenden Bank abgeführt.
3. Gibt es Ausnahmen von der Dividendenbesteuerung?
Ja, es gibt Ausnahmen, z.B. für bestimmte Investmentfonds oder Unternehmen mit Sitz in Staaten, mit denen Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen unterhält.
4. Wie hoch ist der steuerfreie Sparerpauschbetrag?
Der steuerfreie Sparerpauschbetrag beträgt derzeit 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete.
5. Was passiert, wenn meine Dividendensteuer nicht abgeführt wurde?
Werden die Kapitalerträge vom Institute aus Versehen nicht versteuert, muss dies der Sparer im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung nachholen.