Als Finanzdienstleister ist es mir wichtig, meinen Kunden und Freunden Informationen über die Besteuerung von Dividenden zur Verfügung zu stellen. In diesem Artikel werde ich erklären, wann Dividenden versteuert werden müssen, welche Ausnahmen es gibt und wie die Besteuerung in Deutschland funktioniert.
Wann müssen Dividenden versteuert werden?
Dividenden müssen in Deutschland versteuert werden, da sie als Einkommen gelten. Im Allgemeinen gilt, dass Dividenden in dem Jahr versteuert werden müssen, in dem sie ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass Dividenden aus dem Jahr 2021 auch erst in der Steuererklärung für 2021 angegeben werden müssen.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Wenn Dividenden im Rahmen einer Aktienoptionsvereinbarung ausgezahlt werden, müssen sie erst dann versteuert werden, wenn die Aktien verkauft werden. Dividenden aus ausländischen Fonds unterliegen auch besonderen Regelungen. Hier muss der Anleger prüfen, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und ob die Dividenden im Ausland versteuert werden müssen.
Dividenden und Abgeltungssteuer
Die Besteuerung von Dividenden in Deutschland erfolgt über die Abgeltungssteuer. Diese beträgt aktuell 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird direkt durch die Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wer also zum Beispiel 100 Euro Dividenden erhält, bekommt nach Abzug der Abgeltungssteuer nur 75 Euro auf sein Konto überwiesen.
Für wen lohnt sich eine Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag kann für Anleger interessant sein, die Dividenden aus Aktien oder Fonds erhalten. Mit einem Freistellungsauftrag kann man einen Teil des Gewinns „freistellen“, das heißt es werden keine Steuern darauf erhoben. Der Freistellungsauftrag beträgt derzeit 801 Euro pro Person und Jahr. Bei Ehepaaren sind es 1.602 Euro. Lohnt es sich also, wenn man jährlich eine Dividende von beispielsweise 500 Euro erhält? Ja, denn ohne Freistellungsauftrag würden auf die gesamte Dividende Abgeltungssteuer erhoben werden.
Fazit
Wer in Dividenden investiert, muss damit rechnen, dass diese versteuert werden müssen. Aber es gibt auch Möglichkeiten, Steuern zu sparen und das eigene Portemonnaie zu schonen. Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger ihren Gewinn erhöhen, indem ein Teil der Dividenden nicht versteuert wird. Auch die Besonderheiten bei ausländischen Fonds sollten Anleger stets im Blick haben.
5 FAQs zum Thema „Wann wird Dividende versteuert?“
1. Was passiert, wenn ich vergesse, Dividenden in meiner Steuererklärung anzugeben?
Wer vergisst, Dividenden in der Steuererklärung anzugeben, muss mit Nachzahlungen rechnen. Je nach Höhe des Betrags können auch Zinsen und Strafen fällig werden.
2. Welche Ausnahmen gibt es bei der Besteuerung von Dividenden?
Es gibt zum Beispiel Ausnahmen bei Aktienoptionsvereinbarungen oder bei ausländischen Fonds, die unter bestimmten Bedingungen nur im Ausland versteuert werden müssen.
3. Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger einen Teil ihrer Gewinne „freistellen“, das heißt es werden keine Steuern darauf erhoben. Der Freistellungsauftrag beträgt derzeit 801 Euro pro Person und Jahr, bei Ehepaaren sind es 1.602 Euro.
4. Warum wird die Abgeltungssteuer direkt durch die Bank einbehalten?
Die Abgeltungssteuer wird direkt durch die Bank einbehalten, um sicherzustellen, dass die Steuern auch sicher und pünktlich an das Finanzamt abgeführt werden.
5. Gilt die Abgeltungssteuer auch für ausländische Dividenden?
Ja, auch ausländische Dividenden unterliegen in der Regel der Abgeltungssteuer. Hier muss man allerdings prüfen, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und ob die Dividenden im Ausland versteuert werden müssen.