Wer ein Depot eröffnen möchte, um in Österreich in Aktien, ETFs oder Anleihen zu investieren, trifft damit eine Entscheidung, die über den reinen Kontovergleich hinausgeht. Steuerliche Behandlung, Absicherung im Insolvenzfall und die tatsächlichen Kosten eines Brokers wirken sich erst über Jahre spürbar aus, nicht schon am Eröffnungstag. Wer diese drei Punkte vor der Wahl des Anbieters kennt, trifft eine deutlich fundiertere Entscheidung als jemand, der nur auf die Werbung mit null Euro Ordergebühr achtet. Doch was unterscheidet ein Depot rechtlich überhaupt von einem gewöhnlichen Konto?
Was ein Depot rechtlich von einem Konto unterscheidet
Wertpapiere auf einem Depot bleiben rechtlich Eigentum der Anlegerin oder des Anlegers, unabhängig davon, bei welcher Bank oder welchem Broker sie verwahrt werden. Gerät die depotführende Stelle in finanzielle Schwierigkeiten, ändert das an dieser Eigentumszuordnung grundsätzlich nichts. Anders als bei einem Guthaben auf einem klassischen Konto, das im Insolvenzfall eine Forderung gegenüber der Bank darstellt. Kann eine Wertpapierfirma im Ernstfall dennoch weder Geld noch Wertpapiere zurückgeben, greift die Anlegerentschädigung mit bis zu 20.000 Euro pro Anleger, während für Bankguthaben die Einlagensicherung bis 100.000 Euro zuständig ist. Wie diese beiden Sicherungssysteme im Detail zusammenspielen, erläutert die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf ihrer Website.
Bei ausländischen Brokern ohne österreichische Konzession greift im Ernstfall nicht die österreichische, sondern die Sicherungseinrichtung des jeweiligen Sitzstaates. Die Beträge und Fristen können dort spürbar von den österreichischen Regelungen abweichen, auch wenn die EU-Vorgaben grundsätzlich vereinheitlicht sind.
Für die Kontoeröffnung selbst verlangen sowohl inländische als auch ausländische Broker eine Identitätsprüfung nach den Vorgaben der Geldwäscheprävention, meist per Video-Ident oder elektronischem Ausweis-Check, sowie Angaben zur Herkunft des einzuzahlenden Kapitals und zur bisherigen Erfahrung mit Wertpapiergeschäften. Dieser sogenannte Geeignetheits- beziehungsweise Angemessenheitstest ist keine Schikane, sondern eine Vorgabe aus dem Wertpapieraufsichtsgesetz, die Anlegerinnen und Anleger vor für sie ungeeigneten Risiken schützen soll. Wer diese Angaben schon vorbereitet, statt sie erst während des Antrags zusammenzusuchen, kommt in der Regel merklich schneller zur ersten Order.
Steuern: Warum die KESt die Brokerwahl mitbestimmt
Kursgewinne, Dividenden und Zinsen aus Wertpapieren unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent, geregelt in § 27a des Einkommensteuergesetzes 1988. Besteuert werden dabei ausschließlich realisierte Gewinne, also solche, die tatsächlich durch Verkauf oder Ausschüttung entstehen. Wer Wertpapiere lediglich hält, zahlt unabhängig vom Kursverlauf keine Steuer. Die genaue Rechtsgrundlage lässt sich in der Gesetzestext-Fassung des § 27a EStG im RIS nachlesen.
Inländische, sogenannte steuereinfache Broker, ziehen die KESt automatisch ab und führen sie ans Finanzamt ab, sodass Kapitalerträge in der Regel nicht zusätzlich in der Steuererklärung aufscheinen müssen. Wer sich für einen ausländischen Broker ohne österreichische Niederlassung entscheidet, muss die Kapitalerträge dagegen selbst über die Einkommensteuererklärung angeben. Einen vertiefenden Überblick über Verlustausgleich und die steuerliche Behandlung verschiedener Wertpapierarten bietet die Wiener Börse in ihrem Wissensbereich.
Auch ein späterer Wechsel des Brokers ist steuerlich relevant. Ein Depotübertrag gilt grundsätzlich als Verkauf und kann daher eine KESt-Pflicht auslösen, sofern er nicht innerhalb derselben depotführenden Stelle stattfindet oder Ausnahmeregelungen greifen. Wertpapiere, die als sogenannter Altbestand vor dem 1. Jänner 2011 beziehungsweise vor dem 1. April 2012 erworben wurden, sind davon in der Regel ausgenommen. Wer schon bei der Depoteröffnung auch an einen möglichen späteren Wechsel denkt, erspart sich unangenehme Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung.
Gebühren im Vergleich: Worauf es bei der Brokerwahl ankommt
Neben der Depotführungsgebühr, die viele Broker inzwischen ganz gestrichen haben, entscheidet vor allem die Orderprovision über die tatsächlichen Kosten. Gerade bei regelmäßigen Sparplänen oder häufigerem Handel summieren sich schon kleine Unterschiede pro Order spürbar. Hinzu kommen oft weniger offensichtliche Posten wie Fremdwährungsgebühren bei US-Aktien, Kosten für Depotüberträge zu einem anderen Anbieter oder Inaktivitätsgebühren, wenn über längere Zeit keine Transaktion stattfindet.
Klassische Filialbanken verrechnen meist höhere, dafür planbare Pauschalgebühren pro Order und bieten persönliche Beratung vor Ort. Reine Online-Broker und Neobroker kalkulieren häufig mit gestaffelten oder pauschalen Ordergebühren im niedrigen einstelligen Eurobereich, verzichten dafür aber auf eine persönliche Anlaufstelle. Wer regelmäßig kleine Beträge in Sparpläne investiert, profitiert meist stärker von niedrigen oder kostenlosen Sparplan-Ausführungen als von der günstigsten Einzelorder, während größere Einmalanlagen eher von niedrigen prozentualen Ordergebühren profitieren. Wer beides mischt, laufenden Sparplan und gelegentliche Einzelkäufe, sollte beide Gebührenmodelle getrennt vergleichen, statt sich nur an einem der beiden zu orientieren.
Auch die Auswahl an Börsenplätzen und Handelswährungen spielt eine Rolle. Wer überwiegend an der Wiener Börse handelt, zahlt bei manchen Anbietern spürbar weniger als beim Handel an US-Börsen mit zusätzlicher Fremdwährungsumrechnung. Ein Blick auf die konkrete Zusammensetzung des eigenen geplanten Portfolios lohnt sich daher vor dem Vergleich der nackten Gebührensätze, denn ein auf dem Papier günstiger Anbieter kann bei ungünstiger Portfoliozusammensetzung am Ende teurer sein als ein vermeintlich teurerer.
Wer diese Posten nicht einzeln bei jedem Anbieter nachschlagen möchte, findet einen strukturierten Überblick im Depot-Vergleich von Capitalo, der Gebührenmodelle, Sparplanangebote und Handelsplätze verschiedener Broker für Österreich gegenüberstellt.
Wichtig ist außerdem, ob ein Broker über eine österreichische Konzession verfügt oder im EU-Ausland reguliert ist. Beides ist rechtlich zulässig, wirkt sich aber auf Steuerabwicklung, Sicherungssystem und im Streitfall auf die zuständige Aufsichtsbehörde aus.
Wie lange die Depoteröffnung dauert
Bei vollständig digitalen Brokern liegt zwischen Antragstellung, Video-Ident und erster handelbarer Order häufig nur ein bis wenige Werktage, sofern alle Angaben zur Herkunft des Kapitals und zur Anlageerfahrung vollständig vorliegen. Filialbanken benötigen für Terminvereinbarung und persönliche Beratung meist deutlich länger, bieten dafür aber direkten Ansprechpartner bei Rückfragen zu Order oder Steuerabzug.
Wer bereits ein Konto bei derselben Bank hat, profitiert bei der Depoteröffnung oft von bereits hinterlegten Identitätsdaten und kommt entsprechend schneller zur ersten Order als bei einem komplett neuen Anbieter.
Wer Steuern, Sicherung und Gebühren zusammen betrachtet, wählt passender
Ein Depot ist mehr als ein Zugang zur Börse. Wie die KESt abgeführt wird, welches Sicherungssystem im Ernstfall greift und welche Gebühren neben der Order noch anfallen, entscheidet gemeinsam darüber, ob ein Broker langfristig zum eigenen Anlageverhalten passt. Wer diese drei Faktoren vor der Kontoeröffnung abgleicht, muss den Anbieter später seltener wechseln und spart sich dadurch auch die steuerlichen Fragen, die ein Depotübertrag mit sich bringen kann. Gerade wer über Jahre hinweg regelmäßig investiert, profitiert stärker von einem passenden Gesamtpaket aus Steuerabwicklung, Absicherung und Gebührenstruktur als von einer einzelnen besonders niedrigen Kennzahl im Werbeprospekt.