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Ratgeber

Abfertigung Neu auszahlen oder weiterveranlagen?

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David Reisner
aktualisiert: 23. Juli 2026 09:17
Beratungsgespräch für den Bausparvertrag - worauf achten?
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Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses kann neben dem letzten Gehalt, offenen Urlaubstagen und einer möglichen Sonderzahlung auch die Abfertigung Neu zum Thema werden. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss entscheiden: Auszahlen lassen, in der bisherigen Vorsorgekasse weiterveranlagen oder für die Pension übertragen?

Eine Auszahlung ist nicht automatisch die beste Lösung. Besonders nach einem Jobverlust kann das Geld als Reserve wichtig sein. Wer bereits eine neue Stelle, einen ausreichenden Notgroschen und keine teuren Schulden hat, kann dagegen prüfen, ob ein Teil der Auszahlung langfristig über ein Wertpapierdepot investiert werden soll.

Das Wichtigste in wenigen Sätzen: Eine Verfügung über die Abfertigung Neu ist grundsätzlich erst nach mindestens drei Einzahlungsjahren und bei einer dafür geeigneten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Wer verfügen darf, muss die gewünschte Variante innerhalb von sechs Monaten bekannt geben. Bei einer direkten Kapitalauszahlung werden sechs Prozent Lohnsteuer abgezogen. Kurzfristig benötigtes Geld sollte sicher verfügbar bleiben. Nur der langfristig entbehrliche Teil kommt für ein Investment über ein Depot infrage.

Was ist die Abfertigung Neu?

Die Abfertigung Neu gilt grundsätzlich für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2003 begonnen haben. Arbeitgeber zahlen für ihre Beschäftigten Beiträge an eine Betriebliche Vorsorgekasse, häufig kurz BVK oder Vorsorgekasse genannt.

Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts einschließlich Sonderzahlungen. Die Beiträge werden gesammelt, von der Vorsorgekasse veranlagt und dem Arbeitnehmer persönlich zugeordnet.

Im Unterschied zur früheren Abfertigung geht das angesparte Kapital bei einer Selbstkündigung nicht verloren. Es bleibt in der Vorsorgekasse und kann bei einem späteren Arbeitsverhältnis weiter anwachsen oder zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar werden.

Wann kann die Abfertigung ausgezahlt werden?

Eine Auszahlung ist nicht nach jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort möglich. Grundsätzlich müssen mindestens drei Einzahlungsjahre vorliegen. Beitragszeiten bei unterschiedlichen Arbeitgebern werden dabei zusammengerechnet.

Ein Verfügungsanspruch kann insbesondere bestehen, wenn:

  • der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt,
  • ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet,
  • das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wird,
  • eine unverschuldete Entlassung erfolgt,
  • der Arbeitnehmer berechtigt vorzeitig austritt oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen während der Elternteilzeit selbst gekündigt wird.

Auch bei der Pensionierung und in bestimmten Fällen nach mehreren Jahren ohne neue Beitragszahlungen kann über das vorhandene Guthaben verfügt werden.

Wann bleibt das Geld in der Vorsorgekasse?

Kein sofortiger Verfügungsanspruch besteht normalerweise, wenn:

  • noch keine drei Einzahlungsjahre erreicht wurden,
  • der Arbeitnehmer selbst kündigt,
  • eine verschuldete Entlassung erfolgt oder
  • der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt.

Das bedeutet nicht, dass die Abfertigung verfällt. Das vorhandene Kapital bleibt auf dem persönlichen Konto in der Vorsorgekasse und wird dort weitergeführt.

Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Jobende?

Wer die Voraussetzungen für eine Verfügung erfüllt, hat grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.

Möglichkeit Was passiert mit dem Geld? Wann kann sie passen?
Auszahlung Das Guthaben wird abzüglich der anfallenden Steuer auf das angegebene Konto überwiesen. Bei notwendiger Liquidität, Schuldenabbau oder einer selbst geplanten langfristigen Geldanlage.
Weiterveranlagung Das Kapital bleibt in der bisherigen Vorsorgekasse. Wenn das Geld nicht benötigt wird und keine eigene Anlageentscheidung getroffen werden soll.
Übertragung zur neuen Vorsorgekasse Das Guthaben wird mit der Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers zusammengeführt. Wenn mehrere kleine Abfertigungsansprüche übersichtlich gebündelt werden sollen.
Übertragung zur Altersvorsorge Das Geld wird beispielsweise an eine geeignete Pensionskasse oder Pensionszusatzversicherung übertragen. Wenn der Betrag ausdrücklich für die spätere Pension vorgesehen ist.

Wer keine Erklärung abgibt, erhält das Geld nicht automatisch ausgezahlt. Das Guthaben verbleibt grundsätzlich in der Vorsorgekasse und wird dort weiterveranlagt.

Welche Frist muss beachtet werden?

Die gewünschte Verfügung muss der Vorsorgekasse normalerweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitgeteilt werden.

Die Ablaufmitteilung oder das Schreiben der Vorsorgekasse sollte deshalb nicht ungeöffnet liegen bleiben. Prüfen Sie insbesondere:

  • den ausgewiesenen Bruttobetrag,
  • die vorhandenen Beitragszeiten,
  • die angebotenen Verfügungsmöglichkeiten,
  • die Antwortfrist,
  • die benötigten Formulare und
  • das für die Auszahlung vorgesehene Bankkonto.

Bestehen mehrere alte Vorsorgekonten, kann außerdem geprüft werden, ob eine Zusammenführung möglich und sinnvoll ist.

Wie hoch ist die Steuer bei einer Auszahlung?

Bei einer direkten Kapitalauszahlung aus der Betrieblichen Vorsorgekasse wird von der Brutto-Abfertigung grundsätzlich sechs Prozent Lohnsteuer abgezogen.

Ein einfaches Beispiel:

Berechnung Betrag
Abfertigung brutto 15.000 Euro
Lohnsteuer von 6 Prozent 900 Euro
Vereinfachter Auszahlungsbetrag 14.100 Euro

Das Beispiel berücksichtigt keine möglichen individuellen Besonderheiten oder nachträglichen Korrekturen. Für die persönliche Planung zählt der tatsächlich von der Vorsorgekasse bestätigte Nettobetrag.

Wird das ausgezahlte Geld anschließend über ein Depot investiert, ist die Auszahlung selbst bereits erfolgt. Steuerpflichtig sind danach grundsätzlich erst die künftigen Erträge, Ausschüttungen und realisierten Wertsteigerungen der gewählten Kapitalanlagen.

Auszahlen oder in der Vorsorgekasse lassen?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die richtige Entscheidung hängt vor allem von der beruflichen Situation, dem Anlagezeitraum, den vorhandenen Rücklagen und der persönlichen Risikobereitschaft ab.

Wann das Belassen sinnvoll sein kann

Die Weiterveranlagung in der Vorsorgekasse kann passen, wenn:

  • keine Zeit oder kein Interesse für eine eigene Geldanlage besteht,
  • die Kapitalgarantie der Vorsorgekasse besonders wichtig ist,
  • das Geld eindeutig für die Pension vorgesehen ist,
  • bereits ausreichend frei verfügbares Vermögen vorhanden ist oder
  • eine Auszahlung lediglich aus Bequemlichkeit erfolgen würde.

Der Vorteil liegt in der einfachen Fortführung. Es muss kein Depot eröffnet, kein Wertpapier ausgewählt und keine eigene Anlagestrategie überwacht werden.

Wann eine Auszahlung sinnvoll sein kann

Eine Auszahlung kann näher geprüft werden, wenn:

  • nach dem Jobende eine größere Liquiditätsreserve benötigt wird,
  • teure Schulden zurückgezahlt werden können,
  • das Geld auf unterschiedliche Ziele aufgeteilt werden soll,
  • ein sehr langer Anlagehorizont besteht oder
  • bereits Kenntnisse über breit gestreute Wertpapieranlagen vorhanden sind.

Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst wird der kurzfristige Finanzbedarf geklärt. Erst danach wird entschieden, welcher Betrag tatsächlich langfristig investiert werden kann.

Nach dem Jobverlust zuerst die Reserve prüfen

Eine Abfertigung wird häufig genau dann verfügbar, wenn sich das regelmäßige Einkommen verändert. Deshalb wäre es riskant, die gesamte Auszahlung sofort an der Börse anzulegen.

Vor einer langfristigen Investition sollten mindestens folgende Ausgaben berücksichtigt werden:

  • laufende Wohnkosten,
  • Lebensmittel und Haushaltsausgaben,
  • Kredit- und Leasingraten,
  • Versicherungen,
  • notwendige Reparaturen,
  • Kosten einer beruflichen Neuorientierung und
  • ein möglicher Zeitraum bis zum nächsten regelmäßigen Einkommen.

Wer noch keine neue Arbeitsstelle hat, sollte eher großzügig planen. Ein Börseninvestment ist ungeeignet, wenn schon nach wenigen Monaten Teile davon verkauft werden müssten.

Das Drei-Töpfe-Modell für die Auszahlung

Die Entscheidung muss nicht zwischen vollständiger Auszahlung und vollständiger Weiterveranlagung enden. Nach einer Auszahlung kann der Nettobetrag nach seinem Verwendungszweck aufgeteilt werden.

Topf 1: Sofort verfügbare Reserve

Dieser Teil deckt laufende Kosten und unerwartete Ausgaben. Das Geld sollte sicher, übersichtlich und kurzfristig verfügbar bleiben.

Topf 2: Planbare Ausgaben der nächsten Jahre

Geld für einen Umzug, ein Fahrzeug, eine Ausbildung, eine Wohnungseinrichtung oder andere bereits absehbare Ausgaben sollte nicht starken Kursschwankungen ausgesetzt werden.

Topf 3: Langfristiger Vermögensaufbau

Nur der Betrag, der voraussichtlich mindestens zehn Jahre nicht benötigt wird, kann als langfristiges Anlagekapital betrachtet werden. Wer erstmals über Wertpapiere nachdenkt, findet in unserem Ratgeber zum Vermögensaufbau mit breit gestreuten ETFs die wichtigsten Grundlagen.

Beispiel: 14.100 Euro Nettoauszahlung aufteilen

Eine Arbeitnehmerin erhält nach Abzug der Steuer 14.100 Euro. Sie hat bereits eine neue Stelle, aber noch keinen vollständigen Notgroschen. Außerdem soll ein Teil des Geldes langfristig für die Pension arbeiten.

Teilbetrag Verwendungszweck Mögliche Einordnung
4.500 Euro Notgroschen und Übergangsreserve Sicher und kurzfristig verfügbar halten
2.000 Euro Geplante Weiterbildung Nicht dem Aktienmarkt aussetzen
7.600 Euro Langfristiger Vermögensaufbau Breit gestreutes Investment über ein Depot grundsätzlich denkbar

Die Aufteilung ist lediglich ein Rechenbeispiel. Sie ist keine persönliche Anlageempfehlung. Bei unsicherem Einkommen oder hohen monatlichen Fixkosten müsste die liquide Reserve möglicherweise deutlich größer ausfallen.

Wie kann die Abfertigung zum Depot-Einstieg werden?

Steht nach Abzug der Reserve und aller kurzfristigen Ziele ein langfristig verfügbarer Betrag fest, kann ein Wertpapierdepot infrage kommen.

Ein Depot ist der technische Aufbewahrungsort für Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs. Die Eröffnung verpflichtet nicht dazu, die gesamte Auszahlung sofort zu investieren.

Schritt 1: Anlageziel festlegen

Vor der Anbieterauswahl sollte feststehen, wofür das Geld investiert wird. Denkbare Ziele sind die zusätzliche Altersvorsorge, langfristiger Vermögensaufbau oder eine größere Ausgabe in 15 bis 20 Jahren.

Schritt 2: Eigenes Risiko realistisch einschätzen

Ein Wertpapierinvestment kann vorübergehend deutlich an Wert verlieren. Wer bei einem Rückgang von 20 oder 30 Prozent voraussichtlich verkaufen würde, sollte den Aktienanteil entsprechend begrenzen.

Schritt 3: Kosten und Steuerabwicklung vergleichen

Beim Depotvergleich zählen nicht nur auffällige Neukundenaktionen. Wichtig sind:

  • laufende Depotgebühren,
  • Kosten des Verrechnungskontos,
  • Ordergebühren,
  • Kosten für ETF-Sparpläne,
  • verfügbare Handelsplätze,
  • Fremdwährungsgebühren,
  • Kosten eines späteren Depotübertrags und
  • die automatische österreichische Steuerabwicklung.

Unser Online-Broker-Vergleich für Österreich hilft dabei, Kosten, Leistungen und Sparplanangebote gegenüberzustellen.

Schritt 4: Depot online eröffnen

Für die Eröffnung werden üblicherweise persönliche Daten, ein Identitätsnachweis, steuerliche Angaben, Informationen über bisherige Anlageerfahrungen und ein Referenzkonto benötigt.

Den Ablauf von Antrag, Identitätsprüfung und Verrechnungskonto erklären wir in der Anleitung zur Eröffnung eines Wertpapierdepots.

Schritt 5: Erst danach das Geld überweisen

Die Auszahlung sollte nicht vorschnell auf irgendein Anlagekonto überwiesen werden. Zuerst werden Anbieter, Gebühren, Einlagensicherung, Steuerabwicklung und gewünschte Wertpapiere geprüft. Danach kann der langfristig vorgesehene Betrag auf das Verrechnungskonto übertragen werden.

Einmalanlage oder schrittweise investieren?

Eine größere Abfertigung kann entweder auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen investiert werden.

Vorteile einer Einmalanlage

  • Der gesamte vorgesehene Betrag ist sofort investiert.
  • Das Geld bleibt nicht über Monate unveranlagt liegen.
  • Die Strategie ist nach einem Kauf weitgehend umgesetzt.
  • Es fallen möglicherweise weniger einzelne Transaktionsgebühren an.

Vorteile eines schrittweisen Einstiegs

  • Der Kaufzeitpunkt wird auf mehrere Termine verteilt.
  • Ein unmittelbarer Kursrückgang betrifft nicht sofort den gesamten Betrag.
  • Der Einstieg kann sich für Börsenanfänger emotional leichter anfühlen.
  • Die gewählte Risikostruktur kann während der Anfangsphase nochmals geprüft werden.

Eine Verteilung auf mehrere Käufe senkt nicht automatisch das Verlustrisiko. Sie reduziert lediglich die Bedeutung eines einzelnen Einstiegszeitpunkts. Gleichzeitig bleibt ein Teil des Geldes länger unveranlagt.

Einmalbetrag mit einem ETF-Sparplan kombinieren

Nach der Einmalanlage kann zusätzlich eine regelmäßige Sparrate eingerichtet werden. So wird nicht nur die Abfertigung investiert, sondern der Vermögensaufbau mit einem monatlichen Betrag fortgeführt.

Ein Beispiel:

  • 6.000 Euro einmaliger Anlagebetrag,
  • anschließend 100 Euro monatliche Sparrate,
  • langfristige und breit gestreute Ausrichtung,
  • regelmäßige Überprüfung der Gebühren und Risikoverteilung.

Welche Kosten, Mindestsparraten und Auswahlkriterien wichtig sind, zeigt unser Überblick zum ETF-Sparplan in Österreich.

Warum ein steuereinfaches Depot praktisch sein kann

Bei einer inländischen depotführenden Stelle wird die österreichische Kapitalertragsteuer in typischen Fällen automatisch berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Umgangssprachlich wird ein solches Angebot häufig als steuereinfach bezeichnet.

Bei einem ausländischen Depot kann es dagegen notwendig sein, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und realisierte Kursgewinne selbst in der Steuererklärung anzugeben.

Der günstigste sichtbare Orderpreis ist deshalb nicht zwangsläufig die einfachste Gesamtlösung. Besonders Börseneinsteiger sollten auch den späteren Dokumentations- und Steueraufwand berücksichtigen.

Wie sicher sind Guthaben und Wertpapiere?

Geld auf einem Verrechnungskonto und Wertpapiere in einem Depot sind rechtlich nicht dasselbe. Bankguthaben können unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen. Wertpapiere werden grundsätzlich dem jeweiligen Kunden zugeordnet und sollen im Insolvenzfall herausgegeben oder auf ein anderes Depot übertragen werden können.

Die Unterschiede zwischen Einlagensicherung, Anlegerentschädigung und der rechtlichen Behandlung von Wertpapieren erläutert unser Beitrag zur Sicherheit eines Wertpapierdepots in Österreich.

Selbst investieren oder verwalten lassen?

Nicht jeder möchte Fonds auswählen, Käufe durchführen und die Aufteilung selbst überwachen. Neben einem selbst verwalteten Depot gibt es auch digitale oder klassische Vermögensverwaltungen.

Eine Vermögensverwaltung kann Entscheidungen abnehmen, verursacht aber zusätzliche Kosten. Ein selbst verwaltetes, einfach aufgebautes Depot bietet mehr Kontrolle, verlangt jedoch ein grundlegendes Verständnis von Risiko, Streuung und Anlagehorizont.

Die Unterschiede werden im Vergleich ETF selbst kaufen oder Vermögensverwaltung nutzen ausführlicher behandelt.

Diese Fehler können bei der Abfertigung teuer werden

  • Die Frist übersehen: Das Schreiben der Vorsorgekasse wird nicht rechtzeitig beantwortet.
  • Auszahlung mit zusätzlichem Einkommen verwechseln: Das Geld wird vollständig konsumiert, obwohl es ursprünglich der langfristigen Vorsorge dienen sollte.
  • Die berufliche Unsicherheit unterschätzen: Trotz fehlender neuer Stelle wird der gesamte Betrag langfristig gebunden.
  • Teure Schulden ignorieren: Statt einer sicheren Zinsersparnis wird ein riskantes Investment gewählt.
  • Alles in eine Einzelaktie investieren: Die gesamte Abfertigung hängt von einem Unternehmen ab.
  • Nur die Depotgebühr vergleichen: Order-, Konto-, Sparplan- und Fremdwährungskosten werden übersehen.
  • Steueraufwand nicht prüfen: Ein ausländisches Depot wird eröffnet, obwohl die Steuererklärung nicht selbst erledigt werden soll.
  • Bei fallenden Kursen verkaufen: Eine langfristige Strategie wird bereits beim ersten Rückgang aufgegeben.

Entscheidungshilfe nach persönlicher Situation

Situation Was zuerst geprüft werden sollte Mögliche Richtung
Noch keine neue Arbeitsstelle Lebenshaltungskosten und Dauer der Einkommenslücke Große liquide Reserve, nur begrenzter langfristiger Anlageanteil
Teurer Konsumkredit vorhanden Kreditzins, Sondertilgungskosten und verbleibender Notgroschen Schuldenabbau kann vor einem Investment sinnvoll sein
Neue Stelle und ausreichende Reserve Anlagehorizont und Risikobereitschaft Teilweise langfristige Anlage über ein Depot denkbar
Geld wird in wenigen Jahren benötigt Konkreter Auszahlungstermin und benötigte Summe Keine vollständige Aktienanlage
Geld ist ausschließlich für die Pension bestimmt Kosten, Garantie, Flexibilität und steuerliche Behandlung Weiterveranlagung, Übertragung oder langfristiges Depot vergleichen

Fazit: Erst den Jobwechsel absichern, dann investieren

Die Abfertigung Neu kann nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses eine wichtige finanzielle Reserve sein. Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein anhand erwarteter Renditen getroffen werden.

Zuerst werden die gesetzlichen Voraussetzungen und die sechsmonatige Frist geprüft. Danach folgen der tatsächliche Nettobetrag, die berufliche Situation, bestehende Schulden und der notwendige Notgroschen.

Nur der Teil, der langfristig nicht benötigt wird, kommt für eine Anlage am Kapitalmarkt infrage. Wer selbst investieren möchte, sollte Depotkosten, Steuerabwicklung, Wertpapierauswahl und persönliche Verlusttoleranz vergleichen.

Nächster Schritt: Steht der langfristig verfügbare Betrag fest, können Sie die Gebühren und Leistungen verschiedener Wertpapierdepots vergleichen. Die Depoteröffnung sollte erst erfolgen, nachdem Anlageziel, Reserve und Risikogrenze eindeutig festgelegt wurden.

Häufige Fragen zur Abfertigung Neu

Kann ich mir die Abfertigung nach einer Selbstkündigung auszahlen lassen?

Nach einer gewöhnlichen Selbstkündigung besteht normalerweise kein sofortiger Verfügungsanspruch. Das angesparte Kapital geht jedoch nicht verloren. Es bleibt in der Vorsorgekasse und kann bei einem späteren anspruchsbegründenden Ende eines Arbeitsverhältnisses verfügbar werden.

Müssen die drei Einzahlungsjahre beim selben Arbeitgeber erreicht werden?

Nein. Beitragszeiten aus mehreren Arbeitsverhältnissen werden grundsätzlich zusammengerechnet. Der erste Monat eines neuen Arbeitsverhältnisses ist üblicherweise beitragsfrei und zählt daher nicht als voller Beitragsmonat.

Wie lange habe ich für die Entscheidung Zeit?

Wer über die Abfertigung verfügen darf, muss der Vorsorgekasse die gewünschte Variante grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen. Ohne Erklärung bleibt das Kapital normalerweise in der Vorsorgekasse.

Wie hoch ist die Steuer auf eine ausbezahlte Abfertigung?

Bei der direkten Kapitalauszahlung aus einer Betrieblichen Vorsorgekasse werden grundsätzlich sechs Prozent Lohnsteuer von der Brutto-Abfertigung abgezogen.

Sollte ich die gesamte Auszahlung in einen ETF investieren?

Eine vollständige Investition ist nur dann vertretbar, wenn ausreichend liquide Reserven bestehen, keine teuren Schulden vorhanden sind und das gesamte Geld langfristig nicht benötigt wird. Bei unsicherer beruflicher Situation sollte ein größerer Teil verfügbar bleiben.

Kann ich die Auszahlung zunächst auf dem Konto liegen lassen?

Ja. Nach der Auszahlung muss das Geld nicht sofort investiert werden. Es kann sinnvoll sein, zunächst Reserve, geplante Ausgaben, Schulden und langfristige Ziele zu berechnen. Dauerhaft unverzinst auf dem Girokonto sollte ein größerer Betrag jedoch ebenfalls nicht ohne bewusste Entscheidung liegen bleiben.

Ist die Vorsorgekasse sicherer als ein Wertpapierdepot?

Die Vorsorgekasse und ein selbst verwaltetes Depot verfolgen unterschiedliche Konzepte. Für die eingezahlten Abfertigungsbeiträge besteht grundsätzlich eine Kapitalgarantie. Bei Aktien und Aktien-ETFs gibt es keine Garantie gegen Kursverluste. Dafür bestehen langfristig andere Ertragschancen und eine größere Auswahl.

Kann ich die Abfertigung direkt an einen Online-Broker übertragen lassen?

Die gesetzlich vorgesehenen Übertragungsmöglichkeiten betreffen insbesondere andere Vorsorgekassen und geeignete Altersversorgungseinrichtungen. Soll das Geld über ein frei gewähltes Wertpapierdepot investiert werden, erfolgt normalerweise zuerst die steuerpflichtige Auszahlung auf ein Bankkonto und anschließend die Überweisung des gewünschten Anlagebetrags auf das Depot-Verrechnungskonto.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine persönliche Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wertpapierinvestments unterliegen Kursschwankungen und können zu Verlusten führen. Voraussetzungen, Fristen, Steuern und Produktbedingungen sollten vor einer Entscheidung anhand der persönlichen Unterlagen und aktueller offizieller Informationen geprüft werden.

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