Ist eine Dividende steuerpflichtig?

Ist eine Dividende steuerpflichtig?

Eine Dividende ist eine Ausschüttung, die von einer Gesellschaft an ihre Aktionäre geleistet wird. Diese Ertragsausschüttung hängt von der Höhe des Gewinns ab, den eine Gesellschaft in einem bestimmten Geschäftsjahr erzielt hat. Aus Sicht des Aktionärs können Dividenden ein wichtiger Teil seines Einkommens sein und ein Anreiz für ihn sein, in Aktien zu investieren. Allerdings stellt sich bei vielen Anlegern die Frage, ob eine Dividende steuerpflichtig ist.

Steuerpflicht von Dividenden

Eine Dividende ist zunächst einmal steuerpflichtig, denn es handelt sich um eine Einkommensquelle, die mit der Einkommensteuer erfasst wird. Hierzu gibt es in Deutschland zwei verschiedene Besteuerungsvarianten:

Freistellung von Dividenden nach § 20 EStG
Dividenden können unter bestimmten Bedingungen von der Einkommensteuer freigestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Dividende von einer Gesellschaft stammt, die in Deutschland ansässig ist und in der Regel auch in Deutschland besteuert wird. Außerdem müssen die Dividenden im Sinne von § 20 EStG als Kapitalerträge gelten. Das bedeutet, dass der Aktionär einen Anspruch auf Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft haben muss und dass er mindestens 15 Prozent des Stammkapitals bzw. der Stimmenanteile der Gesellschaft besitzen muss. Ist dies der Fall, kann der Aktionär einen Antrag auf Freistellung bei seiner Bank stellen.

Besteuerung von Dividenden nach § 32d EStG
Sollte die Dividende nicht unter § 20 EStG fallen, dann gilt die reguläre Besteuerung nach § 32d EStG. Dabei werden Dividenden mit einem besonderen Steuersatz belegt, der sich aus einem Teilbetrag der Kapitalertragssteuer (KapSt) ergibt und der als Flat Tax bezeichnet wird. Die Kapitalertragssteuer beträgt aktuell 25 Prozent und wird direkt an der Quelle abgeführt. Der Steuersatz der Flat Tax beträgt somit 25 Prozent von 60 Prozent der Dividende (also 15 Prozent). Dies entspricht einem Steuersatz von 26,375 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

Dividenden und Steuererklärung

Wenn ein Aktionär eine Dividende erhält, dann muss er diese in der Regel in seiner Steuererklärung angeben. Die Summe der Dividenden fließt in den Progressionsvorbehalt ein, d.h. sie kann sich auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens auswirken. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Aktionär die Kapitalertragssteuer, die bei der Ausschüttung direkt einbehalten wurde, in seiner Steuererklärung als bereits gezahlte Steuer geltend machen kann.

Fazit

Dividenden sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ob eine Dividende allerdings nach § 20 EStG freigestellt werden kann oder ob die reguläre Besteuerung nach § 32d EStG zum Tragen kommt, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Herkunft der Dividende und der Beteiligung des Aktionärs ab. In jedem Fall sollten Anleger Dividenden in ihrer Steuererklärung angeben und die gezahlte Kapitalertragssteuer als abgegolten berechnen.

FAQs

1. Muss ich Dividenden in meiner Steuererklärung angeben?
Ja, grundsätzlich müssen Dividenden in der Steuererklärung angegeben werden.

2. Kann eine Dividende von der Einkommenssteuer freigestellt werden?
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Dividende von der Einkommenssteuer freigestellt werden, siehe § 20 EStG.

3. Wie wird eine Dividende besteuert?
Dividenden werden in Deutschland mit einem besonderen Satz besteuert, der sich aus einem Teilbetrag der Kapitalertragssteuer (KapSt) ergibt und als Flat Tax bezeichnet wird.

4. Wie hoch ist der Steuersatz für Dividenden?
Der Steuersatz für Dividenden beträgt bei der regulären Besteuerung nach § 32d EStG 26,375 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).

5. Kann ich die gezahlte Kapitalertragssteuer in meiner Steuererklärung geltend machen?
Ja, die gezahlte Kapitalertragssteuer kann in der Steuererklärung als bereits gezahlte Steuer geltend gemacht werden.

Autor: David Reisner

Die Webseite 123 People wird von mir, David Reisner, betrieben. Mein Interesse für persönliche Finanzen besteht bereits seit vielen Jahren und mit meinem Finanz Blog war ich einer der ersten Blogger in Österreich, die darüber berichtet haben. Neben meinem Interesse an Finanzen und Tipps zum Sparen, zur Geldanlage und zur Finanzierung bin ich privat an den Themen Tanzen, Sport und Grillen interessiert.